Die gesetzlichen Krankenkassen sehen im Amalgam nach wie vor das Standardfüllmaterial für Backenzähne. Es ist ein Gemisch vorwiegend aus Silber und Quecksilber und wird in den Zahn eingefüllt und verdichtet. Im Zahn hält es passiv durch mikromechanische Retention. Amalgamfüllungen sind lange haltbar. Durch den Quecksilbergehalt sind sie bereits in einigen Ländern verboten. Nach dem Einbringen oder Entfernen von Amalgam ist im Blut eine erhöhte Quecksilberkonzentration nachweisbar. Auch durch Kauen mit amalgamgefüllten Zähnen wird es freigesetzt. Quecksilber reichert sich im Gehirn, in den Nieren und im Fettgewebe an.
Nur bei vom Allergologen bestätigter Amalgamallergie, bei Patienten mit schwerer Niereninsuffizienz und schwangeren Frauen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen den Einsatz von Kompositen für Zahnfüllungen.
Zahnarztpraxis Pönisch
Dr. med. dent. Roman Pönisch
Otto-Harzer-Str. 30
01156 Dresden
Dienstag
© 2024 Zahnarztpraxis Pönisch